AGB:
Verkaufs-,
Lieferungs- und Montagebedingungen CDK
Stand 01.01.2005 - 2008
1. Geltungsbereich
Sämtliche Lieferungs- und Fertigungsverträge führen
wir
ausschließlich zu nachstehenden Bedingungen aus, soweit
nicht im Einzelfall etwas anderes vereinbart wird.
2.
Angebote
Wenn nicht anders vereinbart, sind unsere Angebote freibleibend.
Mengen und Gewichte werden annähernd, aber unverbindlich
angegeben. Abbildungen in Katalogen und sonstigen Unterlagen
entsprechen den zum Zeitpunkt der Drucklegung vorhandenen
Kenntnissen. Wir behalten uns alle Eigentums- und Urheberrechte
an den von uns erstellten Kostenvorschlägen, Zeichnungen,
Entwürfen, Bedarfsrechnungen und Leistungsverzeichnissen
sowie
deren rechnerischen Grundlagen vor. Diese Unterlagen dürfen
ohne
unsere schriftliche Zustimmung weder vervielfältigt noch
dritten
Personen zugänglich gemacht werden und sind bei Nichterteilung
des
Auftrags unverzüglich an uns zurückzugeben. Behördliche
und
sonstige Genehmigungen, die zur Ausführung des Auftrages
erforderlich sind, sind vom Auftraggeber zu beschaffen.
Wir werden hierzu notwendige Unterlagen dem Auftraggeber
zur Verfügung stellen.
3.
Abschlüsse
Vereinbarungen mit Reisenden und Handelsvertretern bedürfen
zur
Wirksamkeit unserer Bestätigung.
4.
Preise
Alle Preise verstehen sich ab Werk inklusive Verpackung. Sie
erhalten nicht die gesetzlichen Mehrwertsteuer. Pfandpaletten
werden marktüblich berechnet oder vor Ort getauscht.
Bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbare Steigerungen
der Gestehungskosten durch Materialpreis- oder Lohnerhöhungen,
Beschaffungskosten oder technische oder behördliche Auflagen
berechtigen uns, eine entsprechende Erhöhung des vereinbarten
Preises zu fordern.
5.
Lieferzeit
Verbindlich vereinbarte Lieferfristen beginnen mit dem Tage
der endgültigen Auftragsbestätigung, jedoch nicht
vor
Klarstellung sämtlicher Einzelheiten des Auftrags.
Sie gelten als eingehalten mit der Anzeige der Versandbereitschaft.
Ist eine Lieferfrist verbindlich vereinbart, kann der
Besteller bei Verzug eine angemessene Nachfrist setzen mit
der Erklärung, dass er vom Vertrage zurücktreten
werde,
wenn die Nachfrist nicht von uns eingehalten werden sollte.
6.
Eigentumsvorbehalt
Wir behalten uns das Eigentum an sämtlichen gelieferten
Gegenständen bis zur vollständigen Bezahlung aller
Forderungen
aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller vor. Der
Besteller
ist widerruflich berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt
gelieferte Waren im ordentlichen Geschäftsgang, gegebenenfalls
nach Verarbeitung, weiter zu veräußern. Für
diesen Fall tritt
er schon jetzt seine sämtlichen Forderungen gegen den
Empfänger
aus der Weiterveräußerung an uns ab, bei Weiterveräußerung
nach
Verbindung oder Verarbeitung in Höhe desjenigen Teilbetrages,
der unserem Miteigentumsanteil an der umgestalteten Sache
entspricht.
Wir nehmen diese Abtretung an und sind berechtigt, sie bei
Zahlungsrückstand des Bestellers offen zu legen. Übersteigt
der
Wert der Sicherheiten unsere Forderungen um mehr als 25%,
kann
der Besteller Freigabe der darüber hinausgehenden
Sicherheiten verlangen.
7.
Zahlungen
Bei Zahlungsverzug werden etwa gestundete weitere Forderungen
sofort fällig. Die Aufrechnung oder die Ausübung
eines
Zurückbehaltungsrechts gegenüber unseren Forderungen
ist
ausgeschlossen, soweit die Gegenforderung nicht von uns anerkannt
oder rechtskräftig festgestellt ist. Sofern sich aus
unserem
Angebot oder der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt,
gelten folgende Zahlungsbedingungen als vereinbart: 30 % Anzahlung
bei Bestellung, 50 % Teilzahlung an dem Tag der Lieferung,
20 % Schlusszahlung nach Rechnungsstellung und angegebenen
Zahlungsziel.
8.
Abnahme
Waren, für die besondere Gütevorschriften vereinbart
sind,
oder welche in das Ausland versendet werden, sind im Lieferwerk
oder am Ort der Lieferung nach Meldung der Abnahmebereitschaft
sofort zu prüfen und abzunehmen. Die in Normen eingesetzten
Toleranzen für Vormaterial finden auch bei der Lieferung
nach Weiterverarbeitung Anwendung.
9.
Gewährleistung und Haftungsbeschränkungen
Die Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus,
dass
dieser seiner nach den §§ 377, 378 HGB geschuldeten
Untersuchungs- u. Rügepflicht nachgekommen ist. Wir leisten
Gewähr nach unserer Wahl durch Nachbesserung oder
Ersatzlieferung. Im Falle einer Rüge ist der Besteller
verpflichtet, auf unseren Wunsch die beanstandete Ware zur
Firma CDK zurückzusenden. Bei berechtigter Rüge
übernehmen
wir die Kosten dieser Rücksendung. Sofern die Nachbesserung
oder Ersatzlieferung endgültig scheitert, kann der Besteller
eine angemessene Minderung der vereinbarten Vergütung
fordern
oder vom Vertrag zurücktreten.
Bei Lieferung oder Fertigung mehrerer Gegenstände beschränkt
sich das Rücktrittsrecht auf den beanstandeten Teil,
es sei denn,
dass der Besteller nachweist, dass sein Interesse an der gesamten
Lieferung entfallen ist.
Jeder weitergehende Gewährleistungsanspruch ist ebenso
ausgeschlossen wie Schadensersatzansprüche wegen des
Mangels,
etwaiger Mangelfolgeschäden oder Verzögerungen im
Zusammenhange
mit einer Nachbesserung oder Ersatzlieferung, ausgenommen
bei
Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unsererseits.
Gewährleistungsansprüche entfallen ersatzlos, wenn
der Besteller
selbst oder durch Dritte Änderungen oder Reparaturen
an dem
Gegenstand durchführen lässt, soweit es sich nicht
um
unaufschiebbare Arbeiten handelt.
10.
Gefahrenübergang und Versand
Transport und Versicherung erfolgen nur aufgrund einer Vereinbarung.
Mit der Übergabe an den Spediteur oder Frachtführer,
sonst mit
dem Verlassen des Werkes oder Lagers geht die Gefahr auf den
Besteller über, unabhängig von Vereinbarungen über
die Tragung der Frachtkosten.
11.
Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort für alle Pflichten des Bestellers
ist der Sitz
des Lieferers. Gerichtsstand für alle Rechtsstreitigkeiten
aus
Verträgen ist Siegen. Wir können jedoch wahlweise
das zuständige
ordentliche Gericht am Sitz des Bestellers anrufen.
12.
Deutsches Recht
Es gilt ausschließlich deutsches Recht als vereinbart.
Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge
über den internationalen Warenkauf findet keine Anwendung.
13.
Personenbezogene Daten
Wir verarbeiten in unserem Betrieb personenbezogene Daten
für Geschäftszwecke.
14.
Zusatzbedingungen für Montageleistungen
Für Montageleistungen und Bauwerkverträge gelten
zusätzliche
Bedingungen, die im Einzelfall zum Bestandteil unserer
Auftragsbestätigung gemacht werden.
Einkaufsbedingungen
Wir kaufen ausschließlich zu unseren Einkaufs- und
Zahlungsbedingungen. Entgegenstehende Verkaufs- oder
Zahlungsbedingungen des Lieferanten finden keine Anwendung,
soweit die Anwendbarkeit nicht ausdrücklich schriftlich
vereinbart wurde. Werden uns anderslautende Bedingungen
mit einer Auftrags- bestätigung übermittelt, bedarf
es
keines Widerspruchs von unserer Seite, um die Anwendbarkeit
dieser Bedingungen auszuschließen. Mit der Lieferung
der
bestellten Sache an uns erkennt der Lieferer die ausschließliche
Geltung unserer Einkaufs- und Zahlungsbedingungen an.
An sämtlichen Unterlagen, insbesondere Zeichnungen, Pausen
etc.,
die wir mit unseren Bestellungen übermitteln, besitzen
wir Urheberrecht. Der Lieferant übernimmt die volle Gewähr,
dass jede missbräuchliche Benutzung ausgeschlossen ist.
Bestellungen gelten erst dann für uns als ordnungsgemäß
erledigt,
wenn die dem Lieferanten dafür überlassenen Zeichnungen
wieder
in unserem Besitz sind.
Der
Lieferant haftet dafür, dass durch die Lieferung und
die
Benutzung der verkauften Gegenstände oder Leistungen,
Patente
oder andere Schutzrechte Dritter nicht verletzt werden.
Die
Lieferzeit läuft vom Datum der Bestellung. Liefertermine
sind, sofern etwas anderes nicht ausdrücklich vereinbart
wird,
in allen Fällen verbindlich, und vom Lieferer genau einzuhalten.
Erfüllt der Lieferant nicht fristgerecht seine Verpflichtungen,
so haftet er nach den gesetzlichen Vorschriften. Sobald der
Lieferant annehmen kann, dass die Lieferung ganz oder teilweise
nicht rechtzeitig erfolgen wird, so hat er dies unverzüglich
unter
Angabe der Gründe und der Dauer der Verzögerung
schriftlich anzuzeigen.
Eine evtl. gesetzliche Haftung bleibt hiervon unberührt.
Unsere Versandvorschriften sind genau zu beachten.
Durch Nichtbeachtung entstehende Kosten gehen zu Lasten des
Lieferanten.
Transportversicherungsgebühren
bezahlen wir nur nach
vorheriger Vereinbarung.
Bei
Maschinen und Apparaten sind die vorgesehenen Schutzvorrichtungen
mitzuliefern. Jede Sendung ist nach Stückzahl, Gewicht
und
Maß getrennt genau zu avisieren.
Über
jede Lieferung ist bei Versand sofort Rechnung zu erteilen.
Verspätete Einreichung verzögert die Bezahlung entsprechend.
Für die Rechnung sind die von uns festgestellten Stückzahlen,
Gewichte und Maße maßgebend. Die Rechnungen sind
uns unter Angabe
der Bestellnummer zweifach einzusenden.
Wir zahlen bei allen Waren am 1. eines jeden Monats für
Auslieferung vom
1. bis zum 15. des Vormonats und am 15 eines jeden Monats
für Auslieferung
vom 16. bis ultimo des Vormonats, jeweils unter Abzug von
3% Skonto.
Bei späterem Rechnungseingang tritt das Datum des Rechnungseingangs
an
die Stelle des Lieferdatums. Unsere Zahlung gilt als rechtzeitig
geleistet, wenn der Betrag der Bank oder Post zur Überweisung
aufgegeben ist.
Mängelrügen
gelten, unbeschadet längere gesetzliche Fristen, in jedem
Falle
als rechtzeitig, wenn sie innerhalb einer Frist von vier Wochen
ab Auslieferung
der Ware, bei verborgenen Mängeln, innerhalb einer Frist
von vier Wochen ab
Feststellung dem Lieferanten angezeigt werden.
Erfüllungsort
ist Siegen.